Ehewohnung / Haus

Worum geht es?

Oft ist im Rahmen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die künftige Nutzung von Häusern / Wohnungen, die im alleinigen Eigentum eines der Ehegatten oder im gemeinsamen Eigentum stehen, streitig.

Zu klären sind die Fragen, wer etwa in dem Haus oder in der Wohnung verbleibt, wer die darauf lastenden Kredite weiter abzahlt, ob für das (mietfreie) Wohnen eine Nutzungsvergütung an den anderen Ehegatten zu zahlen ist, wie sich dies auf Unterhalt und Zugewinnausgleich auswirkt oder ob der Verkauf einer Immobilie gegen den Willen des anderen Ehegatten durchgesetzt werden kann.

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten und vertreten Sie von Anfang an zu Ihren Ansprüchen, insbesondere hinsichtlich

  • alleiniger Nutzung einer Wohnung/eines Hauses
  • Zahlung von Nutzungsentschädigungen
  • Ausgleich/Rückforderung wegen Zahlungen auf gemeinsame Kredite
  • Teilungsversteigerung

Was muss man wissen?

  • Nutzungsentschädigung für Alleinnutzung durch anderen Ehegatten muss ausdrücklich (und nachweisbar) verlangt werden, der Anspruch entsteht sonst nicht
  • Ab Trennung besteht grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch für gezahlte Kredite – es sei denn, es ist anders (ausdrücklich oder stillschweigend) vereinbart, etwa auch durch Berücksichtigung bei der Unterhaltsberechnung.
  • Keine Teilungsversteigerung, wenn die Immobilie nahezu das gesamte Vermögen darstellt und die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist.