Fachanwalt für Familienrecht

Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels:

  • mind. 3 Jahre Anwaltszulassung und -tätigkeit vor Antragstellung
  • Lehrgang 120 Stunden mit Leistungskontrollen erfolgreich bestanden
  • mind. 120 Fälle, davon 60 vor Gericht, aus verschiedenen Bereichen des Familienrechts vor Antragstellung selbst bearbeitet
  • Nachweis regelmäßiger Fortbildung im Familienrecht

Bedeutung für Mandanten:

  • Orientierungshilfe bei der Anwaltssuche
  • Mindestmass an allgemeiner und spezieller fachlicher Erfahrung des Anwalts kann vorausgesetzt werden
  • aktuelle Fachkenntnisse des Anwalts aufgrund Fortbildungspflicht
  • hinzukommen müssen fachlich gute Qualität und professioneller Einsatz des Anwalts und die „Chemie“ zwischen Anwalt und Mandant muss stimmen – gegenseitiges Vertrauen ist hier in der Regel eine wesentliche Grundlage für den gemeinsamen Erfolg

Rechtsanwalt und Fachanwalt Harald Uhlmann:

  • Rechtsanwalt seit 28 Jahren
  • seit mehr als 20 Jahren Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht
  • seit 17 Jahren Fachanwalt für Familienrecht
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied und Kontaktanwalt im ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (größte gemeinnützige Solidargemeinschaft in Deutschland für von Trennung und Scheidung Betroffene)
  • Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer zuletzt aktualisiert Februar 2022 (gilt jeweils 3 Jahre)

https://www.scheidung.org/