Familienrecht

Im Familienrecht beraten und vertreten wir Sie umfassend, von der einvernehmlichen Scheidung bis zur komplizierten Vermögensauseinandersetzung, außergerichtlich und vor Gericht,
insbesondere zu:

    1. » Trennung und Scheidung
    1. » Unterhalt
    1. » Zugewinnausgleich
    1. » Vermögensauseinandersetzung
    1. » elterliche Sorge
    1. » Umgangsrecht
    1. » Gewaltschutz
    1. » Ehevertrag
    1. » Gesamtschuldnerausgleich
    1. » Nutzungsentschädigung

Familienrechtliche Angelegenheiten sind für die persönlich Betroffenen immer belastend. Häufig sind sie auch juristisch kompliziert – der Gesetzgeber schreibt deshalb für die meisten familiengerichtlichen Verfahren die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor. Zur optimalen Durchsetzung Ihrer individuellen Interessen sollten Sie deshalb einen qualifizierten und erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht als Partner an Ihrer Seite haben.

Wir sind stets bestrebt, streitige Auseinandersetzungen unter Familienangehörigen und Eheleuten dort zu vermeiden, wo dies möglich ist. Bei kompetenter Beratung von Anfang an lassen sich in der Regel sachgerechte, wirtschaftlich vernünftige Lösungen erzielen. Fehler, die oft später kaum noch korrigiert werden können, werden so vermieden und langwierige, kostenintensive Streitigkeiten entstehen erst gar nicht.

Oft sind die Interessengegensätze aber so groß, dass keine einvernehmlichen Lösungen erzielt werden können, es muss dann schnell und richtig gehandelt werden, um Schäden abzuwenden. Wir setzen hier zielstrebig und konsequent Ihr Recht durch – mit all unserer Prozesserfahrung.