Zertifikate

Es ist heutzutage in allen Rechtsgebieten von entscheidender Bedeutung, dass Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter nicht nur über eine gute Qualifikation und Berufserfahrung verfügen, sondern das erworbene Fachwissen auch stets auf dem aktuellen Stand halten.

Neben einer professionellen Arbeitsweise, die etwa auch die zeitgemäße Recherche von Rechtsfragen beinhaltet, gehört dazu die Teilnahme an zertifizierten Fortbildungen.

Qualifikation und Fortbildung von Rechtsanwalt und Mitarbeitern sind natürlich kein Selbstzweck, sondern dienen der Qualitätssicherung und damit vorrangig den Interessen der Mandanten.

Rechtsanwalt Uhlmann ist bereits im Rahmen des erworbenen Fachanwaltstitels verpflichtet, regelmäßig Fortbildungen zu absolvieren, die der zuständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz nachzuweisen sind. Über diese bloße „Pflichterfüllung“ hinaus nimmt er im Rahmen seines beruflichen Engagements an weiteren Fortbildungen teil.

Zertifiziert sind die Fortbildungstätigkeiten von Rechtsanwalt Uhlmann durch die Bundesrechtsanwaltskammer (Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“) sowie durch den Deutschen Anwaltverein (jährliche Fortbildungsbescheinigung).