Fachanwalt für Familienrecht
Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels:
- mind. 3 Jahre Anwaltszulassung und -tätigkeit vor Antragstellung
- Lehrgang 120 Stunden mit Leistungskontrollen erfolgreich bestanden
- mind. 120 Fälle, davon 60 vor Gericht, aus verschiedenen Bereichen des Familienrechts vor Antragstellung selbst bearbeitet
- Nachweis regelmäßiger Fortbildung im Familienrecht
Bedeutung für Mandanten:
- Orientierungshilfe bei der Anwaltssuche
- Mindestmass an allgemeiner und spezieller fachlicher Erfahrung des Anwalts kann vorausgesetzt werden
- aktuelle Fachkenntnisse des Anwalts aufgrund Fortbildungspflicht
- hinzukommen müssen fachlich gute Qualität und professioneller Einsatz des Anwalts und die „Chemie“ zwischen Anwalt und Mandant muss stimmen – gegenseitiges Vertrauen ist hier in der Regel eine wesentliche Grundlage für den gemeinsamen Erfolg
Rechtsanwalt und Fachanwalt Harald Uhlmann:
- Rechtsanwalt seit 29 Jahren
- seit mehr als 20 Jahren Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht
- seit 18 Jahren Fachanwalt für Familienrecht
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied und Kontaktanwalt im ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (größte gemeinnützige Solidargemeinschaft in Deutschland für von Trennung und Scheidung Betroffene)
- Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer zuletzt aktualisiert Februar 2022 (gilt jeweils 3 Jahre)