Fachanwalt für Familienrecht

Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels:

    1. • mind. 3 Jahre Anwaltszulassung und -tätigkeit vor Antragstellung
    1. • Lehrgang 120 Stunden mit Leistungskontrollen erfolgreich bestanden
    1. • mind. 120 Fälle, davon 60 vor Gericht, aus verschiedenen Bereichen des Familienrechts vor Antragstellung selbst bearbeitet
    1. • Nachweis regelmäßiger Fortbildung im Familienrecht

Bedeutung für Mandanten:

    1. • Orientierungshilfe bei der Anwaltssuche
    1. • Mindestmass an allgemeiner und spezieller fachlicher Erfahrung des Anwalts kann vorausgesetzt werden
    1. • aktuelle Fachkentnisse des Anwalts aufgrund Fortbildungspflicht
    1. • hinzukommen müssen fachlich gute Qualität und professioneller Einsatz des Anwalts und die „Chemie“ zwischen Anwalt und Mandant muss stimmen – gegenseitiges Vertrauen ist hier in der Regel eine wesentliche Grundlage für den gemeinsamen Erfolg

Rechtsanwalt und Fachanwalt Harald Uhlmann:

    1. • Rechtsanwalt seit 28 Jahren
    1. • seit mehr als 20 Jahren Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht
    1. • seit 17 Jahren Fachanwalt für Familienrecht
    1. • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
    1. • Mitglied und Kontaktanwalt im ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (größte gemeinnützige Solidargemeinschaft in Deutschland für von Trennung und Scheidung Betroffene)
    1. • Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer zuletzt aktualisiert Februar 2022 (gilt jeweils 3 Jahre)