Fachanwalt für Familienrecht
Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels:
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- • mind. 3 Jahre Anwaltszulassung und -tätigkeit vor Antragstellung
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- • Lehrgang 120 Stunden mit Leistungskontrollen erfolgreich bestanden
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- • mind. 120 Fälle, davon 60 vor Gericht, aus verschiedenen Bereichen des Familienrechts vor Antragstellung selbst bearbeitet
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- • Nachweis regelmäßiger Fortbildung im Familienrecht
Bedeutung für Mandanten:
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- • Orientierungshilfe bei der Anwaltssuche
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- • Mindestmass an allgemeiner und spezieller fachlicher Erfahrung des Anwalts kann vorausgesetzt werden
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- • aktuelle Fachkentnisse des Anwalts aufgrund Fortbildungspflicht
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- • hinzukommen müssen fachlich gute Qualität und professioneller Einsatz des Anwalts und die „Chemie“ zwischen Anwalt und Mandant muss stimmen – gegenseitiges Vertrauen ist hier in der Regel eine wesentliche Grundlage für den gemeinsamen Erfolg
Rechtsanwalt und Fachanwalt Harald Uhlmann:
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- • Rechtsanwalt seit 28 Jahren
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- • seit mehr als 20 Jahren Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht
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- • seit 17 Jahren Fachanwalt für Familienrecht
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- • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
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- • Mitglied und Kontaktanwalt im ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (größte gemeinnützige Solidargemeinschaft in Deutschland für von Trennung und Scheidung Betroffene)
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- • Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer zuletzt aktualisiert Februar 2022 (gilt jeweils 3 Jahre)