Online – Scheidung

Worum geht es?

Eine richtiggehende Online-Scheidung, also ohne eine Scheidungsverhandlung vor dem Familiengericht, in der zumindest die Antragstellerseite durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss, gibt es nicht.

Unter dem Begriff Online-Scheidung versteht man dagegen mittlerweile die Anbahnung/Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens per e-mail zwischen scheidungswilligen Ehegatten und Anwalt bis zur Antragstellung bei Gericht. Gerade bei einfacher gelagerten Fällen (einverständliche Ehescheidung) und bei Zeitknappheit der Mandanten bietet sich dies an.

Der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens ist ansonsten der gleiche wie bei der üblichen Kontaktaufnahme durch Vereinbarung eines ersten Besprechungstermins mit dem Anwalt. Auch das grundsätzlich erforderliche persönliche Erscheinen der Eheleute vor Gericht entfällt nicht.

Was können wir für Sie tun?

Sollten Sie sich für diesen Weg der Vorbereitung einer Scheidung interessieren, bitten wir um kurze Nachricht per e-mail. Wir übersenden Ihnen dann ein entsprechendes Kontaktformular. Wenn Sie uns dieses ausgefüllt wieder zurücksenden, werden wir unverbindlich die Scheidungsvoraussetzungen prüfen und den erforderlichen Kostenvorschuss berechnen. Die weiteren Verfahrensschritte, insbesondere die Auftrags- und Vollmachtserteilung, werden wir sodann mit Ihnen im Einzelnen abstimmen.

https://www.scheidung.org/